Flug annulliert oder der Flugplan geändert? 
Annullierung ist die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges für den zumindest ein Platz reserviert war. Die Ausgleichsleistungen richten sich nach den Sätzen der Nichtbeförderung. Die Verpflichtung zur Leistung der Ausgleichszahlung entfällt, wenn – der Fluggast mindestens 14 Tage vor Abreise von der Annullierung informiert wurde. – diese Information in einem Zeitraum von 7 Tagen bis 14 Tage vor Abflug erfolgt und eine Umbuchung auf einen Flug angeboten wird, dessen Abflugzeit innerhalb von 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit und dessen Ankunft nicht später als 2 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit liegt. – diese Information bis 7 Tage vor Abflug erfolgt und eine Umbuchung auf einen Flug angeboten wird, der dem ursprünglichen Flug zeitlich nahe ist (Abflug innerhalb von 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit und Ankunft nicht später als 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit).
lt. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
Wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?
0 – 1500 km | 1501 – 3500 km | Flüge > 3.501 km | |
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innerhalb der EU | 250 Euro | 400 Euro | – |
außerhalb der EU | 250 Euro | 400 Euro | 600 Euro |
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